Ansprechpartner

Thomas Eisele

Vorsitzender Pfarrgemeinderat, Vorstand Kirchenchor

Luisenstrasse 31a
78112 St. Georgen

Telefon: 07724/2878

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Der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit St.Georgen-Tennenbronn

 

 

Neugewählte Mitglieder des Pfarrgemeinderates 2020 (von links): Toni Zollo, Franz Moosmann (stellv. Vorsitzender), Andreas Wolfgarten Diakon), Franziska Gmeiner, Linus Dold, Thomas Eisele (Vorsitzender), Johannes Freckmann, Beate Linhard, Silvio Baldauf, Corsin Kleiner
 

 

Der Pfarrgemeinderat – ein Apostolat der Laien

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Kirchengemeinde, das zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern für Leben und Wirken der Gemeinde sorgt. Die Mitgliederzahl des Gremiums richtet sich nach der Größe der Pfarrei.

Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an.

Zitat:“ Den Aposteln und ihren Nachfolgern wurde von Christus das Amt übertragen, in seinem Namen und in seiner Vollmacht zu lehren, zu heiligen und zu leiten. Die Laien hingegen, die auch am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christie teilhaben, verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes. … Da es aber dem Stand der Laien eigen ist inmitten der Welt und der weltlichen Aufgaben zu leben, sind sie von Gott berufen vom Geist Christie beseelt nach Art des Sauerteigs ihr Apostolat in der Welt auszuüben.“

In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde. Mit der Errichtung des Pfarrgemeinderates wurde der Aufgabenbereich der Laien um die Verantwortung für die pastoralen Tätigkeiten in der Pfarrgemeinde erheblich erweitert.

Bis dahin gab es lediglich einen Stiftungsrat, der ausschließlich in die finanziellen Belange der Kirchengemeinde eingebunden war. Heute ist der Stiftungsrat ein Gremium, das sich aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderates zusammensetzt. Er vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr und ihm obliegt noch immer die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde, wobei der Pfarrgemeinderat in Beratungen und Beschlussfassungen in Einzelbereichen einbezogen werden muss. Er ist somit zusammen mit dem gesamten Pfarrgemeinderat eines der wichtigsten Entscheidungsgremien in der Gemeinde.

Der Pfarrgemeinderat erfüllt mit seinen vielfältigen Aufgaben, die in einer vom Erzbistum erlassenen  Satzung genauer definiert sind, eine wichtige Leitungsfunktion in der Pfarrgemeinde.

In der Satzung heißt es: „ Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer als Pastoralrat, als Vertretung der Katholiken und als Organ der Vermögensverwaltung Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in der Pfarrgemeinde. … Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen in der Pfarrgemeinde gerichtet.“

Diese abstrakt anmutende Formulierung beinhaltet weitreichendere Konsequenzen in der Umsetzung der einzelnen Aufgaben, auf die ich im Folgenden noch näher eingehen will, als es auf den ersten Anschein wirken mag.

Dem Pfarrgemeinderat wurde als Aufgabe die Gesamtverantwortung für das Leben in der Gemeinde und die Entwicklung des Einzelnen auferlegt. In der Präambel der aktuellen Satzung für die Pfarrgemeinderäte des Erzbistums Freiburg heißt es:“ Zusammen mit dem Pfarrer … gestalten die Pfarrgemeinderäte das Leben der Seelsorgeeinheiten mit Ihren Pfarrgemeinden, tragen Sorge für die Glieder der Gemeinde, entdecken und fördern deren Charismen und bringen die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder der Gemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck.“

Das den Pfarrer zu beratende und zu unterstützende Gremium hat demzufolge den in der Satzung für die Pfarrgemeinderäte weiter definierten Auftrag:

  • pastorale Schwerpunkte zu beraten
  • Mitverantwortung für die Feier der Liturgie zu tragen und deren Vielfalt zu fördern
  • den missionarischen Auftrag der Pfarrgemeinde zu fördern und diejenigen zu unterstützen, die sich in der Verkündigung und der Weitergabe des Glaubens engagieren
  • ökumenische Zusammenarbeit zu vertiefen und den interreligiösen Dialog zu pflegen
  • Verantwortung für die notwendige Befähigung, Fortbildung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu übernehmen

um nur einige der anspruchsvollen Aufgaben zu nennen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben obliegt jedoch nicht alleine den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates. Das Recht aus dem II. Vatikanischen Konzil begründeten Laienapostolat mündet gleichzeitig in die Pflicht eines getauften und gefirmten Christen, seine Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse etwa zu den Themenbereichen Liturgie, Ökumene, Familie und Jugend. In diese Ausschüsse können auch Nichtmitglieder berufen werden.

                                                                                                   Thomas Eisele